
Durch die berufliche Tätigkeit als Assistenzarzt im Krankenhaus oder in einer Praxis kommt es sehr schnell vor, dass die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (JAEG) des Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von monatlich 6.450 EUR überschritten wird. Denn neben dem Grundgehalt zählen auch Bereitschaftsdienste, 24-Stunden-Schichten und Zuschläge zum Einkommen und damit zur Beitragsbemessung. Das hat zur Folge, dass Assistenzärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung größtenteils bereits freiwillig versichert sind, also den Höchstbeitrag zahlen, da die Pflichtgrenze überschritten wurde. Um erläutern zu können, welchen Beitrag ein Assistenzarzt in der GKV zahlt, muss als erstes klar sein, wie der Beitrag entsteht.
Jedes Jahr findet sich das Bundeskabinett zusammen und beschließt die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr. Die Anpassungen sind gekoppelt an die bundesdeutsche Einkommensentwicklung. Demnach setzt sich der Beitrag zusammen aus dem Beitrag für die Krankenversicherung, dem Zusatzbeitrag und dem Beitrag für die Pflegeversicherung. Als angestellter Assistenzarzt übernimmt der Arbeitgeber dabei die Hälfte der Beiträge.
Verdient ein Arzt in Weiterbildung mehr als 5.812.50 EUR pro Monat überschreitet er die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und zahlt somit den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 1.017,19 EUR pro Monat (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit einem Beitrag von 244,13 EUR pro Monat (für Kinderlose ab 23 Jahren). Der Beitrag für einen Assistenzarzt in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt somit 1261,32 EUR pro Monat ab dem 01. Januar 2026. Der Arbeitgeber übernimmt dabei maximal 630,66 EUR pro Monat.
Für einen Assistenzarzt ergibt sich also ein Eigenbeitrag von 630,66 EUR im Monat.
Auch wenn die GKV einen umfangreichen Schutz bietet, gelten dort feste gesetzliche Leistungen, die in vielen Bereichen nicht dem Niveau einer privaten Krankenversicherung (PKV) entsprechen und der Willkür des Gesetzgebers ausgesetzt sind. Die GKV passt zudem ihre Beiträge regelmäßig direkt oder indirekt an. Dies erfolgt durch Anpassungen der Beitragssätze, durch steigende Bemessungsgrenzen und durch Anpassungen im Leistungskatalog. Die Folge: Steigende Kosten über die Jahre, die die der PKV übersteigen und das bei kaum Leistungsverbesserungen.
In der aktuellen Zeit, in der die Lebenshaltungskosten stetig steigen lohnt es sich für Assistenzärzte Alternativen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu suchen. Neben vielen Nachteilen die die GKV für Ärzte, speziell im Rentenalter und bei Kuren, bereithält, sollte über eine nachhaltige Absicherung in der privaten Krankenversicherung nachgedacht werden. Die Continentale Krankenversicherung hat hierbei sogar einen speziellen Tarif für Assistenzärzte entwickelt, bei dem ein Einstieg in einen Ausbildungstarif möglich ist. Dadurch sparen Assistenzärzte, gerade am Anfang Ihrer Karriere mehrere Hundert Euro pro Monat. Dabei kommt der junge Arzt in den Genuss hochwertiger medizinischer Versorgung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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Verfasst von Sebastian Eltzel, Experte für akademische Heilberufe
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