Wie ist die Berufsunfähigkeit als Assistenzarzt im Versorgungswerk geregelt?

 

Die meisten Assistenzärzte sind über das Versorgungswerk der Ärzte (Ärzteversorgung) für Ihre Altersvorsorge abgesichert. Dazu gehört auch das Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber wie lässt sich die Frage aus der Überschrift beantworten? Auf jeden Fall positiv hervorzuheben ist, dass der Assistenzarzt oder Facharzt sofort einen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit erhält, sobald er einen Monat lang seine Versorgungsabgabe geleistet hat (beispielhaft aus der Satzung der Ärzteversorgung Thüringen §14 Abs.1).

 

 

Wie ist die Berufsunfähigkeit in der Ärzteversorgung definiert?

 

Ärztin mit Maske und OP-Outfit linke Gesichtshälfte zu sehen

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wozu braucht ein Assistenzarzt überhaupt eine eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung, wenn das Versorgungswerk doch für alles aufkommt? Hier gibt es einen Haken: Die Definition des Versorgungswerkes (§14 Abs.1):

 

„Berufsunfähig ist ein Mitglied, wenn es infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine ärztliche Tätigkeit auszuüben. Ärztliche Berufsausübung ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden.“

 

Übersetzt bedeutet das nichts anderes, als dass der Arzt keine Minute mehr am Tag dazu in der Lage sein darf eine ärztliche Tätigkeit auszuüben. Hinzu kommt, dass „eine ärztliche Tätigkeit“ natürlich vielfältig sein kann. Das können Gutachter-Tätigkeiten sein oder Verwaltungsaufgaben mit medizinischem Bezug. Der Arzt muss also zu 100% berufsunfähig und zudem außerstande sein jegliche arztähnlichen Aufgaben durchzuführen.

 

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk erhält?

 

Die Wahrscheinlichkeit eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk zu erhalten, ist verschwindend gering. Oder anders ausgedrückt, wenn der Arzt eine Rente aus dem Versorgungswert erhält, dann muss er geistig und körperlich sehr stark eingeschränkt sein. Dies lässt sich beispielhaft an der Ärzteversorgung Thüringen zeigen. Dort gibt es, Stand 2021, 14.973 Mitglieder, von denen 75 Personen eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das sind ca. 0,5% der Mitglieder. Wenn man bedenkt, dass die Wahrscheinlichkeit, als Arzt im Laufe seiner Karriere berufsunfähig zu werden, bei 40% liegt, zeigt sich schon sehr deutlich, dass eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung durchaus Sinn ergibt, weil im Ernstfall die Leistungen des Versorgungswerks, zu gering sind und deren Gewährung zu unsicher sind (Quelle: Geschäftsbericht 2021 Versorgungswerk Thüringen für Ärzte).

 

Eine eigene private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für den Assistenzarzt unumgänglich

 

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Verfasst von Sebastian Eltzel, Experte für akademische Heilberufe

 

 

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